Die Wahl zur Landespsychotherapeutenkammer wird vom 21. Oktober 2018 – 21. November 2018 stattfinden.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich bis zum 21. September 2018 einzureichen. Danach müssen die Wahlvorschläge vom Wahlleiter auf Übereinstimmung mit dem Wählerverzeichnis geprüft werden; er entscheidet dann über die Zulassung zur Wahl (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung) innerhalb einer Woche. Das Wählerverzeichnis wird in der Kammergeschäftsstelle mindestens zehn Tage lang zur Einsicht ausliegen und kann bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist vom Wahlausschuss ggf. berichtigt oder ergänzt werden. Der Versand der Stimmzettel wird fristgemäß erfolgen.
Der Stimmbrief, der den Stimmzettel enthält, wird Ihnen zugesandt und muss spätestens am 21. November 2018 (Ende der Wahl) in der Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg eingegangen oder mit einem Poststempel gleichen Datums bei der Post aufgegeben worden sein.
Nach Abschluss der Wahl, wird der Präsident das Ergebnis der Wahl innerhalb von zwei Wochen durch ein besonderes Rundschreiben und auf der Homepage bekannt geben.
Die Angestellten - Wahlflyer 2018
Extrablatt PiA Kammerwahl 2018