Die Wahl zur Landespsychotherapeutenkammer wird vom 17. Oktober 2013 – 18. November 2013 stattfinden.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich in der Zeit vom 02. bis zum 17. September 2013 einzureichen. Danach müssen die Wahlvorschläge vom Wahlleiter auf Übereinstimmung mit dem Wählerverzeichnis geprüft werden; er entscheidet dann über die Zulassung zur Wahl (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung) innerhalb einer Woche. Das Wählerverzeichnis wird in der Kammergeschäftsstelle mindestens zehn Tage lang zur Einsicht ausliegen und kann bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist vom Wahlausschuss ggf. berichtigt oder ergänzt werden. Der Versand der Stimmzettel wird fristgemäß erfolgen.
Der Stimmbrief, der den Stimmzettel enthält, wird Ihnen zugesandt und muss spätestens am 18. November 2013 (Ende der Wahl) in der Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg eingegangen oder mit einem Poststempel gleichen Datums bei der Post aufgegeben worden sein.
Nach Abschluss der Wahl, wird der Präsident das Ergebnis der Wahl innerhalb von zwei Wochen durch ein besonderes Rundschreiben und auf der Homepage bekannt geben.